Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Sperrung der Rodheimer Straße am 01.05.2024
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
27.04.2024: Sperrung der Rodheimer Straße am 01.05.2024
Aus Anlass des DRK-Festes (Tag der offenen Tür) wird die Rodheimer Straße im Bereich der
Hausnummer 24 (zwischen DRK-Unterkunft und Kindergarten) am Mittwoch, 01.05.2023, für
den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner ist gewährleistet.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf bittet alle Besucher des DRK-Festes, die auf ihr
Fahrzeug nicht verzichten können, dieses ordnungsgemäß abzustellen, so dass Fußgänger nicht
behindert werden, keine Ein- und Ausfahrten blockiert sind und im Bedarfsfall Rettungsfahrzeuge
ungehindert die Zufahrt zum Veranstaltungsort passieren können.
Friedrichsdorf, 19.04.2024
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
17.04.2024: Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
Lars Keitel
Öffentliche Bekanntmachung
27.03.2024: Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
und des Bestandsverzeichnisses
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
28.09.2023: Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl.
S. 582) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl.
S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
21. September 2023 nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:
der Einlösung ins Freibad.
2. Punktekarten für den Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen:
saison) in dem die Karte erworben wird und im Folgejahr (Folgebadesaison). Punkte-
karten sind übertragbar. Pro Besuch des Freibades wird ein Punkt eingelöst bzw. genutzt.
einer Punktekarte muss ein entsprechendes, selbst auswählbares Einlassmedium dazu
erworben werden. Bei Missbrauch kann die Punktekarte inkl. dem dazugehörigen Ein-
lassmedium eingezogen werden.
a) Silikon-Armband 8,00 €
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.